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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das easybank Wertpapierdepot Empfehlungsprogramm
Dieses Empfehlungsprogramm ermöglicht es Ihnen, Ihre Kontakte zur Teilnahme an einem oder mehreren Empfehlungsprogrammen einzuladen.
Sie dürfen nur persönliche Freunde, Familienmitglieder, Bekannte und Kollegen zu diesem Empfehlungsprogramm einladen.
1. Das Empfehlungsprogramm
1.1 Um am Empfehlungsprogramm teilzunehmen, muss die empfehlende Person bereits Kunde von easybank sein und mindestens 18 Jahre alt sein. „easybank“ ist eine Marke der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG.
1.2 Um am Empfehlungsprogramm teilzunehmen, müssen Sie Ihre eindeutige URL, die Ihnen im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms zur Verfügung gestellt wird, mit Ihren Freunden, Ihrer Familie und Ihrem Netzwerk, von denen Sie glauben, dass sie an der Eröffnung eines Depots und Wertpapierverrechnungskontos bei easybank interessiert sein könnten, teilen.
1.3 Die eingeladene Person muss den Empfehlungslink verwenden, den die empfehlende Person mit ihr teilt, und den Anweisungen folgen.
1.4 Die eingeladene Person darf in den letzten 6 Monaten kein Wertpapierdepot bei easybank geführt haben.
1.5 Eine Person kann nur von einer empfehlenden Person geworben werden. Wenn dieselbe Person von mehr als einer empfehlenden Person empfohlen wird, erhält die erste empfehlende Person, die diese Person empfohlen hat (nach Erhalt der entsprechenden Zustimmung), die Belohnung.
2. Belohnungen und Angebote
2.1 Um Anspruch auf eine Empfehlungsprämie zu haben, muss die eingeladene Person Folgendes erfüllen:
· Online-Eröffnung ab 24.07.2024 eines easy Wertpapierdepots mitsamt easy Verrechnungskonto und
· Mindestens EUR 5.000,- Investition in Wertpapier/e innerhalb von 90 Tagen nach Depoteröffnung
2.2 Es können maximal fünf Personen während der Aktion empfohlen werden.
2.3 Die empfehlende Person wird benachrichtigt, wenn ihre Empfehlung erfolgreich ist.
2.4 Sobald die empfehlende Person eine erfolgreiche Empfehlung gemacht hat und die geworbene Person die Kriterien unter 2.1 erfüllt, wird die empfehlende Person mit einer Gutschrift von EUR 100,- belohnt, die innerhalb von 60 Tagen auf das bestehende easybank Verrechnungskonto der empfehlenden Person überwiesen wird.
2.5 Ausgeschlossen von der Teilnahme sind alle Mitarbeiter der BAWAG und easybank sowie deren Angehörige.
2.6 Die Vermittlungsprämie ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG, wenn es sich um eine bloß gelegentliche Vermittlung (bzw. Vermietung beweglicher Gegenstände) handelt. Solche Einkünfte sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen. Die Bank trifft für die Versteuerung der Prämien keine Haftung. Bei Fragen konsultieren Sie einen Steuerberater.
3. Beendigung
3.1 easybank behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu beenden. Eine solche Beendigung hat keinen Einfluss auf die Auszahlung allfälliger Prämien zum Zeitpunkt der Beendigung.
3.2 Dieses Empfehlungsprogramm läuft bis zum angekündigten Datum und dieses Datum kann verlängert werden.
3.3. Alle Empfehlungen, die vor dem Ende des Empfehlungsprogramms erfolgen, können weiterhin teilnehmen. Wir können jedoch Empfehlungen nach dem Enddatum nach unserem alleinigen Ermessen ausschließen.
4. Compliance
4.1 easybank behält sich das Recht vor, Ihre Empfehlung nicht zu berücksichtigen, wenn dies gegen zwingende Gesetze verstoßen würde.
5. Exklusive Beziehung
5.1 Durch die Teilnahme am Empfehlungsprogramm dürfen Sie sich nicht als Vertreter oder Vermittler unseres Unternehmens darstellen.
6. Anwendbares Recht
6.1 Es gilt österreichisches Recht.